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HYDRODATA erhält Zulassung als geprüfte Untersuchungsstelle im Bereich Boden / Altlasten für die Entnahme von Feststoff-, Wasser- und Bodenluftproben gemäß §18 Bundesbodenschutzgesetz

Das Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) fordert im §18, dass Untersuchungsstellen für Boden und Altlasten die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzen sowie über die erforderliche gerätetechnische Ausstattung verfügen.

HYDRODATA hat nun, über die Akkreditierung gemäß DIN EN ISO/IEC 17025 durch die DAkkS externer link hinaus, offiziell die Zulassung erhalten als Untersuchungsstelle für die Entnahme von Feststoff-, Wasser- und Bodenluftproben gemäß §18 Bundesbodenschutzgesetz. Dies gilt als bundesweit gültiger Nachweis unserer Kompetenz gemäß Fachmodul Boden und Altlasten der Bund-/Länderarbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO). Im gesetzlich geregelten Bereich müssen Boden- und Altlastuntersuchungen von Untersuchungsstellen und Sachverständigen durchgeführt werden, die eine Zulassung im Bereich Boden und Altlasten besitzen. Untersuchungsstellen, die nach dem Fachmodul Boden und Altlasten zugelassen sind, finden Sie in der bundesweiten Datenbank ReSyMeSa externer link

Die entsprechenden Unterlagen können Sie hier einsehen.