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Richtlinie über Industrieemissionen (IED Richtlinie)

Mit der aktuellen Umsetzung der EU-Richtlinie über Industrieemissionen (IED) in deutsche Gesetze und Verordnungen ergeben sich für Betreiber sog. IED-Anlagen neue Anforderungen für Betrieb und Genehmigung von Bestands- und Neuanlagen.

Insbesondere werden im Zuge von Anlagenänderungen oder -stilllegungen Informationen über den Zustand von Boden und Grundwasser im Rahmen eines Ausganszustandsbericht (§ 4a Abs. 4 und 5 der 9. BImSchV) eingefordert. Bei erheblichen Boden- und Grundwasserverschmutzungen besteht nach Prüfung der Verhältnismäßigkeit zudem die Pflicht zur Beseitigung einer im Vergleich zum Ausgangszustand erheblichen Boden- und Grundwasserverschmutzung (Rückführungspflicht § 5 Absatz 4 BImSchG).

Zur Ermittlung des Ausgangszustandes entwickelte die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) in Zusammenarbeit mit der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) eine Arbeitshilfe zum Ausgangszustandsbericht für Boden und Grundwasser. Hier findet sich im Anhang 1 eine Übersicht über die Pflicht zur Erstellung eines AZB in den unterschiedlichen Genehmigungssituationen.

Handeln Sie frühzeitig, wir helfen Ihnen in enger Absprache mit den zuständigen Behörden die neuen Anforderungen zu erfüllen und werten für Sie, falls verfügbar, bereits bestehenden Informationen (historische Daten, Baugrundgutachten, Boden-/ Grundwasseruntersuchungen, Untersuchungen auf Nachbargrundstücken, Unterlagen vom Grundstückskauf, etc.) aus. Sollten Boden- und Grundwasseruntersuchungen erforderlich sein, erarbeiten wir in enger Absprache mit Ihnen und der zuständigen Behörde pragmatische, kosteneffiziente Untersuchungskonzepte.
Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch unter +49 +6171 5892-0 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!