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- Gestellung eines Koordinators für Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen (SiGeKo)
- Erstellung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzplänen (SiGe-Plan)
- Planung, Überwachung und Ausführung von Arbeiten in kontaminierten Bereichen gemäß BGR 128
- Erstellung von Arbeits- und Sicherheitsplänen (AS-Plan) gemäß BGR 128
- Erstellung von Betriebsanweisungen gemäß §14 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) bzw. TRGS 555
- Qualifikation
- Arbeitsschutzfachliche Kenntnisse für Koordinatoren gemäß § 3 Baustellenverordnung (RAB 30, Anlage B und Anlage C)
- Sachkunde gemäß Abschnitt 5.2 und 6.1 der BG-Regeln „Kontaminierte Bereiche“ (BGR 128 Anhang A)
- Fachkunde gemäß TRGS 524 Anlage 2A
- Sachkunde für Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten gemäß TRGS 519
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