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HYDRODATA Legionellencheck

Seit dem 01. November 2011 ist durch die „Erste Verordnung zur Änderung der TrinkwV 2001" eine Untersuchung auf Legionellen für Großanlagen zur Trinkwassererwärmung Pflicht.

Welche Trinkwasseranlagen sind betroffen?

Warmwasseranlagen (>400 Liter Speichervolumen) und/oder Warmwasserleitungen mit mehr als 3 Liter Wasserinhalt zwischen Vorratsspeicher und Entnahmestelle sowie kommerziell vermietete Objekte mit zentraler Wassererwärmung.


Wen betrifft das?

Somit ist jeder, der Wohnungen bzw. Ein- oder Mehrfamilienhäuser vermietet, ob direkt oder als Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), der ein Hotel oder eine Gaststätte betreibt, ebenso zur Untersuchung verpflichtet wie die Betreiber öffentlicher Gebäude wie Schulen, Kindergärten, Sportanlagen, Krankenhäuser und Alten- oder Pflegeheimen.


Wer darf rechtlich gültige Beprobungen vornehmen?

Die Probennahme darf nur durch akkreditierte Labore erfolgen. Externe Probennehmer müssen in das Qualitätssicherungssystem des Labors eingebunden sein. HYDRODATA-Probenehmer erfüllen alle diese Anforderungen der Trinkwasserverordnung.

Hausschema_k

Der HYDRODATA Legionellencheck bietet Ihnen die komplette Abwicklung aus einer Hand!

  • Zertifizierte Probenahme
  • Analytik durch ein akkreditiertes Labor
  • Umfassende Beratung
Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch unter +49 (0)6171 5892-0 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Legionellen