Radonschutz beim privaten Hausbau seit Ende 2018 verpflichtend!
Radon ist ein radioaktives Edelgas, das man weder sehen, riechen oder schmecken kann. Es entsteht beim radioaktiven Zerfall von Uran. Es kommt in allen Böden oder Gesteinen in unterschiedlichen Konzentrationen vor.
Seit dem 31.12.2018 ist auch beim privaten Neubau eines Hauses eine Novelle des Strahlenschutzgesetzes einzuhalten, demnach wird es Pflicht, für den Schutz vor zu hoher Radonbelastung zu sorgen.
Im Strahlenschutzgesetz (Quelle BfS) heisst es:
Für private Neubauten besteht für Bauherren die Pflicht, durch bauliche Maßnahmen weitgehend zu verhindern, dass Radon in das Gebäude eindringen kann.
Die Fachleute von HYDRODATA helfen Ihnen bei der Bewertung und der Analyse von Radonkonzentrationen auf ihrem Grundstück und unterstützen Sie bei der Ergreifung von Maßnahmen, sollten die gemessenen Konzentrationen die Grenzwerte überschreiten.
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