Radonschutz beim privaten Hausbau seit Ende 2018 verpflichtend!
Radon im Fokus der Bauherren und Hauseigentümer.
Barrierefrei Wohnen in der Bad Homburger Altstadt
Hydrodata hat die Fachbauleitung beim Bauvorhaben Neue Mauerstraße und Am Stadtgraben in Bad Homburg inne.
HYDRODATA beteiligt am Mehrgenerationenprojekt Oberhof / Bad Homburg
In der ehemaligen Staatsdomäne Oberhof im Bad Homburger Stadtteil Ober-Erlenbach soll gemeinschaftlicher Wohnraum für Menschen aller Altersgruppen entstehen.
Haftung des Ingenieurs für nicht eingeholtes Baugrundgutachten
Im Werkvertragsrecht wird von Bauunternehmen oft auf den Satz verwiesen: Baugrund ist Bauherren-Risiko. Dieses entlastet insbesondere aber den Planer nicht davon, den Bauherren auf dieses Risiko aufmerksam zu machen.
Zulassung gemäß §18 Bundesbodenschutzgesetz
HYDRODATA erhält Zulassung als geprüfte Untersuchungsstelle im Bereich Boden / Altlasten für die Entnahme von Feststoff-, Wasser- und Bodenluftproben gemäß §18 Bundesbodenschutzgesetz
Das Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) fordert im §18, dass Untersuchungsstellen für Boden und Altlasten die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzen sowie über die erforderliche gerätetechnische Ausstattung verfügen.
HYDRODATA hat nun, über die Akkreditierung gemäß DIN EN ISO/IEC 17025 durch die DAkkS hinaus, offiziell die Zulassung erhalten als Untersuchungsstelle für die Entnahme von Feststoff-, Wasser- und Bodenluftproben gemäß §18 Bundesbodenschutzgesetz. Dies gilt als bundesweit gültiger Nachweis unserer Kompetenz gemäß Fachmodul Boden und Altlasten der Bund-/Länderarbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO). Im gesetzlich geregelten Bereich müssen Boden- und Altlastuntersuchungen von Untersuchungsstellen und Sachverständigen durchgeführt werden, die eine Zulassung im Bereich Boden und Altlasten besitzen. Untersuchungsstellen, die nach dem Fachmodul Boden und Altlasten zugelassen sind, finden Sie in der bundesweiten Datenbank ReSyMeSa
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Die entsprechenden Unterlagen können Sie hier einsehen.