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HYDRODATA erhält Zulassung als geprüfte Untersuchungsstelle im Bereich Boden / Altlasten für die Entnahme von Feststoff-, Wasser- und Bodenluftproben gemäß §18 Bundesbodenschutzgesetz

Das Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) fordert im §18, dass Untersuchungsstellen für Boden und Altlasten die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzen sowie über die erforderliche gerätetechnische Ausstattung verfügen.

HYDRODATA hat nun, über die Akkreditierung gemäß DIN EN ISO/IEC 17025 durch die DAkkS externer link hinaus, offiziell die Zulassung erhalten als Untersuchungsstelle für die Entnahme von Feststoff-, Wasser- und Bodenluftproben gemäß §18 Bundesbodenschutzgesetz. Dies gilt als bundesweit gültiger Nachweis unserer Kompetenz gemäß Fachmodul Boden und Altlasten der Bund-/Länderarbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO). Im gesetzlich geregelten Bereich müssen Boden- und Altlastuntersuchungen von Untersuchungsstellen und Sachverständigen durchgeführt werden, die eine Zulassung im Bereich Boden und Altlasten besitzen. Untersuchungsstellen, die nach dem Fachmodul Boden und Altlasten zugelassen sind, finden Sie in der bundesweiten Datenbank ReSyMeSa externer link

Die entsprechenden Unterlagen können Sie hier einsehen.

PFC werden in einer Vielzahl von Verbraucherprodukten eingesetzt. Dies führt jedoch gleichzeitig zu einer weltweiten Verbreitung dieser keineswegs unbedenklichen Chemikalien. PFC sind kaum abbaubar und verbleiben daher für einen sehr langen Zeitraum in der Umwelt. Sie reichern sich in der Umwelt und in Organismen an und wirken zudem gesundheitsschädlich auf den Menschen.


pfc

 Mehr zum Thema auf den Seiten des Umweltbundesamtes externer link

Eines der am längsten laufenden Projekte von HYDRODATA, die LCKW-Belastung der ehemaligen chemischen Reinigung in Viernheim externer link, wird auf den Seiten der Stadt Viernheim vorgestellt. Hierbei erfolgt die Überwachung der Altlastensanierung des Grundwassers durch unsere Ingenieure.

 

Hydrodata erstellt Bodengutachten für ein Areal zum Neubau von 19 Reihenhäusern sowie für das Areal, auf dem die Eicher Wehr ihre neue Heimat findet.
Nidderau

 Mehr zum Thema auf den Seiten der Frankfurter Neuen Presse externer link

Bei der Verwirklichung des Traums vom eigenen Haus kann so einiges schiefgehen - und das beginnt noch vor dem Hausbau mit dem Grundstückskauf. Denn nicht jeder Untergrund kann ein Gebäude tragen. Hiervor schützen sich Bauherren mit einem Gutachten zur Gründung. Mit einem solchen Baugrundgutachten ist man beim Hausbau vor bösen Überraschungen gefeit.

fokus-dpa

Quelle: dpa/Dr. Albert Geiger

Artikel zum Nutzen von Baugrundgutachten auf Focus.de externer link

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